Fettabscheider: Erstabnahme und Generalinspektion in Bensheim

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Ob Gastronomiebetrieb oder lebensmittelverarbeitendes Unternehmen – in Bensheim steht Ihnen Abfluss-AS zur Seite, wenn es um die Wartung und Inspektion Ihrer Fettabscheideranlage geht. Mit langjähriger Erfahrung sorgen wir für eine sichere, normgerechte Umsetzung der Anforderungen.

Die Generalinspektion vor Inbetriebnahme sowie im fünfjährigen Turnus ist gesetzlich vorgeschrieben. Unsere zertifizierten Prüfer kontrollieren Ihre Anlage gemäß DIN EN 1825 und DIN 4040-100 und dokumentieren alles nach DWA-M 760.

Gesetzeskonforme Wartungsintervalle für Ihre Sicherheit

Damit Ihre Fettabscheideranlage dauerhaft funktioniert:

  • Monatliche Kontrolle durch sachkundige Person
  • Wartung einmal jährlich durch ein Fachunternehmen
  • Fünfjährige Generalinspektion inklusive Prüfbericht

Dazu gehört auch die gründliche Reinigung und Dichtheitsprüfung Ihrer Anlage – alles aus einer Hand.

fettabscheider generalinspektion bensheim

Funktionalität von Fettabscheidern

– transparent und einfach dargestellt

Erleben Sie in unserem Video, wie Fettabscheider funktionieren.

Mit diesem Wissen führen unsere zertifizierten Experten Schritt für Schritt eine Generalinspektion durch, prüfen Ihre Anlage und dokumentieren gemäß DIN 4040-100 und DIN EN 1825 – für einen sicheren und normkonformen Betrieb.

Wie können wir Sie unterstützen?

Unsere Leistungen für Ihre Fettabscheider in Bensheim:

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Fachgerechte Wartung und Reinigung:

Regelmäßige Inspektionen und Reinigungen gewährleisten die optimale Funktion Ihrer Anlagen.

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Dichtheitsprüfungen gemäß DIN 4040-100:

Wir führen die vorgeschriebenen Prüfungen durch, um Sicherheit und Effizienz Ihrer Anlagen zu garantieren.
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Dokumentation nach DWA-M 760:

Unsere Dienstleistungen entsprechen den aktuellen Empfehlungen und sorgen für eine lückenlose Dokumentation.

Ihre Vorteile mit Abfluss-AS für Bensheim

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Fragen und Antworten

Haben Sie noch Fragen zur
Fettabscheider in Bensheim?

Was passiert, wenn keine Generalinspektion durchgeführt wird?

Wird die gesetzlich vorgeschriebene Inspektion unterlassen, kann dies zu Bußgeldern, Betriebsuntersagungen oder Haftungsrisiken bei Schäden führen. Die zuständige Behörde kann auch eine sofortige Prüfung anordnen.

Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Generalinspektion?

  • Wartung: regelmäßige Kontrolle und Reinigung (monatlich bis vierteljährlich)
  • Generalinspektion: umfangreiche, normativ vorgeschriebene Prüfung alle fünf Jahre
    Die Wartung ist Teil des laufenden Betriebs, die Generalinspektion eine Pflichtprüfung mit offizieller Dokumentation.

Wer darf eine Generalinspektion durchführen?

Nur zertifizierte Fachunternehmen mit entsprechender Qualifikation, Erfahrung und Prüfgerätetechnik dürfen eine Generalinspektion vornehmen. Ein Nachweis über die Qualifikation ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Welche Unterlagen erhalte ich nach der Generalinspektion?

Das Fachunternehmen erstellt einen Inspektionsbericht, der alle Prüfergebnisse, Feststellungen, Messwerte sowie ggf. Mängel dokumentiert. Dieser Bericht muss 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden können.

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